AGB

(1)  Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ceka! Fullservice GmbH (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen in Textform zugestimmt hat.

 

(2)  Verbindlichkeit

a.     Die Produktangebote auf unserer Webseite, in Präsentationen oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

b.     Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

c.     Wenn Sie über unsere Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Auftragsbestätigung von uns in Textform erhalten haben. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

d.     Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum, Änderungen, Zwischenverkauf und Selbstbelieferung vorbehalten. Preisänderungen können insbesondere auftreten durch Wechselkursschwankungen sowie Erhöhung von Rohmaterialkosten.

 

(3)  Liefer- und Leistungsumfang

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner, der die Minderlieferung gemäß §§ 377 HGB ordnungsgemäß angezeigt hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Vertragspartner geschuldet, wenn der Vertragspartner die Rüge gemäß §§ 377 HGB nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner auch den anteilsmäßig erhöhten Preis, der auf die Mehrlieferung entfällt. Sollte bei einer Mehrlieferung der Vertragspartner gemäß §§ 377 HGB ordentlich gerügt haben, schuldet er den auf die Mehrlieferung anteilsmäßig entfallenden Mehrbetrag nicht, wenn er an der Mehrlieferung kein Interesse hat und dies der ceka! Fullservice GmbH binnen der für die Mängelrüge gemäß §§ 377 HGB geltenden Fristen mitteilt. Er ist dann allerdings verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware an die ceka! Fullservice GmbH auf Verlangen zurückzugeben. Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.

Bei Bestellungen aus dem Ausland können unter Umständen zusätzlich Zollkosten oder Einfuhrgebühren im Bestimmungsland anfallen. Derartige Kosten gehen zu Ihren Lasten; wir haben keinen Einfluss auf die Gebühren und ihre Höhe.

 

 

(4)  Preise

a.     Unsere Preise gelten „ab Werk“ (Weißenhorn), zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dazu sind weitere Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung (insbesondere in Preislisten, Katalogen, Prospekten oder im Internet) unverbindlich und können von der ceka! Fullservice GmbH jederzeit aktualisiert werden.
Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind vom Auftraggeber zu tragen.

b.     Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

c.     Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden Mehrkosten für den Auftraggeber 30,00 € zzgl. Umsatzsteuer, muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.

d.     Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen bzw. schriftlich (per Mail oder Fax) bei ceka! Fullservice GmbH beantragt werden.

 

(5)  Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

a.     Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

 

b.     Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

 

c.     Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt werden.

 

 

(6)  Lieferung und Leistungszeit

a.     Liefertermine oder  -fristen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

 

b.     Liefertermine oder  -fristen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Bestätigte Liefertermine sind berechnet unter der Voraussetzung unverzüglicher Zeichnungs-, Foto oder Musterfreigaben. Erfolgt die Freigabe nicht am nächsten Tag oder bei Änderungswünschen gilt die Lieferzeit als unterbrochen.

 

c.     Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig.

 

 

(7)  Materialvorbehalte

Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.

 

(8)  Muster

a. Ansichtsmuster sind grundsätzlich kostenpflichtig und sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Bei Auftragserteilung werden auftragsbezogene Muster verrechnet.

 

b.     Sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, behalten wir uns vor, für Archivierungszwecke und eigene Werbung einige Muster mitzuproduzieren und diese bedarfsweise auch in unseren Werbemedien abzubilden. Der Auftraggeber erteilt bei Auftragserteilung sein Einverständnis zur Abbildung. Sollte der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der für ihn gefertigten Gegenstände haben, so trifft der Auftragnehmer eine entsprechende Verpflichtung nur, wenn spätestens bei Auftragserteilung eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird. 

 

c.     Freigabezeichnungen und Fotos als Ausdruck oder Computerdatei sind inhaltlich gültig für Satz, Bild und Grafik, jedoch ausdrücklich nicht für Druckqualität und Farbwiedergabe. Alle Angaben sind vom Auftraggeber sorgfältig zu überprüfen und Änderungen zu kennzeichnen. Für übersehene Fehler - auch wenn von uns eingebracht - können wir nach Freigabe keine Haftung mehr übernehmen. Wenn, z. B. aus Termingründen - auf die Vorablieferung von Freigabemustern verzichtet wird, können Reklamationen, die durch die Vorab-Bemusterung hätten vermieden werden können, nicht anerkannt werden. Das gilt auch für Nachbestellungen, die in Farbe und Material ausdrücklich von der vorangegangenen Produktion abweichen können. Zur Anfertigung bestellte Artikel werden speziell für den Auftraggeber hergestellt und sind somit anderweitig nicht verwertbar. Aus diesem Grund ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktrittes vom Auftrag nach Zeichnungsfreigabe bzw. Produktionsbeginn sind u. a. die bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die besonders für ihn, nach seinen Vorgaben produzierte Ware frei ist von Ansprüchen Dritter, die z. B. aufgrund der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten etc. erhoben werden könnten und wird uns von solchen Inanspruchnahmen freistellen.

 

(9)  Gefahrübergang – Versand

 

a.     Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

b.     Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist.

c.     Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

d.     Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein quittiert wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.

 

(10)         Gewährleistung/Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

a.     Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

b.     Entspricht der gelieferte Gegenstand/die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des Punktes (9) „Gefahrenübergang – Versand“ verlangen.

c.     Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt. Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.

d.     Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber. Ist dieser Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

e.     Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in Punkt (8) Muster - in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in Punkt (9) „Gefahrenübergang – Versand“  .

f.      Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.

g.     Bei Streckengeschäften oder bei Ware, die nicht an uns direkt ausgeliefert wird, sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Jegliche Rügen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Abnehmer in diesem Sinne ist unser Endkunde und nicht bereits der Frachtführer, Spediteur oder sonstiger Erfüllungsgehilfe.

 

 

(11)          Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ceka! Fullservice GmbH. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns sicherungshalber ab. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns über den Vorgang unverzüglich benachrichtigen.

 

(12)         Zahlung

a.     Wir bieten grundsätzlich die Zahlung per Vorkasse und auf Rechnung an. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, Ihnen nur bestimmte Zahlarten anzubieten. Skontoabzug ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die Rechnung in elektronischer Form versenden.

b.     Bei Sonderanfertigungen kann eine Anzahlung erforderlich werden, ggf. kann eine Lieferung auch von einer Zahlung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Die in Preislisten und Angeboten genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Änderungen ohne Vorankündigung sind möglich. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

c.     Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

d.     Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

e.     Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen insbesondere Erstaufträgen Vorkasse oder die Stellung einer Sicherheit z. B. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

f.      Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

g.     Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

 

 

(13)         Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

a.     Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.

b.     Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.

c.     Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

 

 

 

(14)         Patente, Urheberrechte, gewerbliche Rechte und Marken

 

a.     Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten frei.

b.     Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor. Grafische Layoutentwürfe unterstehen bis zur Auftragerteilung dem geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Vom Auftragnehmer gefertigte Musterstücke oder Zeichnungen dürfen in keinem Fall Dritten, insbesondere Wettbewerbern, zugänglich gemacht werden. Bei Missachtung dieser Pflicht haftet der Auftraggeber für alle Nachteile, die dem Auftragnehmer durch die Verwertung der Muster durch Nichtberechtigte entstehen.

c.     Der Auftragnehmer behält sich vor grafische Layoutentwürfe, die vor Auftragserteilung entstehen, entsprechend der aktuell gültigen Grafikkosten in Rechnung zu stellen.

d.     Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonst wie zu reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

e.     Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Siebe, Filme, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

f.     Das Angebot auf der Website wird von der ceka! Fullservice GmbH bereitgestellt und überwacht. Alle Daten, Informationen und das Material auf dieser Site, Bildzeichen/Bilder, Illustrationen, Audio- und Videoclips sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von der ceka! Fullservice GmbH oder anderen Parteien gehalten oder kontrolliert werden und für die ceka! Fullservice GmbH Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, heraufgeladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und andere elektronische Mittel, verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials, deren Nutzung auf andere Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten. Strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns vor.

(15)         Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neu-Ulm. Der Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der ceka! Fullservice GmbH

(16)         Datenschutz

Ceka! Fullservice GmbH versichert, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftragsgebers die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG sowie andere einschlägige Rechtsnormen, zu beachten. Es werden stets nur die Daten verarbeitet, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

(17)         Rückgabe und Erstattung

a.     Für Unternehmen gilt:
Der Käufer muss gemäß § 377 HGB die gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und etwaige Mängel anzeigen, um seine Gewährleistungsansprüche nicht zu verlieren. Gelieferte Waren werden nur nach einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und der ceka! Fullservice GmbH zurückgenommen.
Waren, die auf Wunsch des Käufers mit einer Werbeanbringung versehen wurden, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Es sein denn, die Bestimmungen des Punktes 3 „Lieferung und Leistungsumfang“ und/oder des Punktes 10 „Gewährleistung/Rechte des Auftraggebers bei Mängeln“ unserer AGB sind anwendbar. Die Rücksendungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Unfreie Rücksendungen werden von der ceka! Fullservice GmbH nicht angenommen. Es besteht kein Anspruch auf eine erneute Zusendung der Ware. Muster können nur gegen Rechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht für Muster besteht nicht, es sei denn, es gelten die Bestimmungen des Punktes 10 „Gewährleistung/ Rechte des Auftraggebers bei Mängeln“ der AGB.

Die Bearbeitung Ihrer Reklamationsanfrage beansprucht in der Regel mehrere Werktage. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihren persönlichen Ansprechpartner.


b.     Für Verbraucher gilt:   

Wenn Sie bei der Anlieferung Ihrer Ware offensichtliche Transportschäden feststellen, bitten wir Sie, solche Fehler möglichst direkt beim Zusteller zu reklamieren und sich schnell mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, bleiben auch unangetastet, wenn Sie die Reklamation und/oder Kontaktaufnahme versäumen. Sie würden uns allerdings helfen, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung durchzusetzen. Die Bearbeitung Ihrer Reklamationsanfrage beansprucht in der Regel zwei bis drei Werktage. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei ceka! Fullservice. Sie erreichen uns auch per Mail an info@ceka-team.de.

(18)         Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher genießen das gesetzliche Widerrufsrecht, wie es in der Widerrufsbelehrung festgeschrieben ist. Wenn der Kunde Unternehmer ist oder im Auftrag eines Unternehmens handelt (§14 BGB), wird kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. §312g BGB i. V. m. §355 BGB eingeräumt. Das Widerrufsrecht trifft nur auf Verbraucher im Sinne des §13 BGB zu: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Ceka! Fullservice GmbH
Eschachweg 19
89264 Weißenhorn
Deutschland
Telefon: 07309/9621-0
www.ceka-team.de
info@ceka-team.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ceka! Fullservice GmbH, Rücksendung, Eschachweg 19, 89264 Weißenhorn zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 80 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

§  zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

§  zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

§  zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;

§  zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen;

§  zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

§  zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

§  zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

 

 

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Ceka! Fullservice GmbH
Eschachweg 19
89264 Weißenhorn
Deutschland
Telefon: 07309/9621-0
www.ceka-team.de
info@ceka-team.de



Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
- Name des/ der Verbraucher(s)?
- Anschrift des/ der Verbraucher(s)?
- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum

_______________________
(*) Unzutreffendes streichen

 

 

(19)         Schlichtungsverfahren

Am 09.01.2016 hat die Europäische Kommission eine Plattform eingerichtet, die der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten im Zusammenhang mit Online-Käufen dient. Sie ist über die URL https://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass wir nicht zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet sind und wir Ihnen diese Möglichkeit leider nicht einräumen können.

(20)         Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Ceka! Fullservice GmbH
Eschachweg 19
89264 Weißenhorn
Deutschland
Telefon: 07309/9621-0
www.ceka-team.de
info@ceka-team.de

Geschäftsführer: Klaus Schlösser

Stand: Weißenhorn, Januar 2023

Zuletzt angesehen